Frage 1014 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Regenbogenforelle in Sachsen folgende Schonzeit:
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Richtige Antwort zu Frage 1014
- C: 01. Oktober - 30. April (nur in Fließgewässern)
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