Frage 837 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Muß sich ein staatlicher Fischereiaufseher in jedem Fall mit Dienstausweis ausweisen?

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Richtige Antwort zu Frage 837

  • A: ja, es sei denn, er kann aus Sicherheitsgründen seinen Dienstausweis nicht vorzeigen
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