Frage 866 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Quappe in Sachsen folgende Schonzeit:
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Richtige Antwort zu Frage 866
- A: ganzjährig geschont, außer in der Elbe, der Vereinigten Mulde und in der Weißen Elster
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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