Frage 898 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Darf sich der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke auf diesen Grundstücken Fische aneignen?

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Richtige Antwort zu Frage 898

  • B: ja, sobald das Wasser auf dem überfluteten Grundstück länger als acht Tage mit dem Fluss nicht mehr in Verbindung steht
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