Frage 978 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Ist ein Erlaubnisscheininhaber berechtigt, selbstständig Besatzmaßnahmen durchzuführen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 978

  • A: nein, nur der Fischereiberechtigte ist dafür verantwortlich
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