Frage 987 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Darf ich beim Wechsel von einem Gewässer zu einem anderen gebrauchsfertiges Angelgerät mit mir führen?
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Richtige Antwort zu Frage 987
- C: nur, wenn ich für beide Gewässer gültige Angelerlaubnisscheine besitze
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