In Sachsen regelt die Sächsische Fischereiverordnung vom 22. April 2022, wann du welche Fischart nicht fangen darfst und wie groß ein Fisch mindestens sein muss.1

Die Fristen und Maße stehen in einer Anlage zur Verordnung. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellt sie als Übersicht bereit.2

Gewässerbewirtschafter wie Vereine, Verbände oder Pächter dürfen in ihrer Gewässerordnung strengere Regeln festlegen. Auf dieser Seite findest du die Werte der Verordnung als Tabelle und als Monatskalender.

Schonzeiten-Kalender Sachsen

Der Kalender zeigt, in welchen Monaten du welche Art in Sachsen nicht fangen darfst. Die Angaben stammen aus der Anlage zur Sächsischen Fischereiverordnung vom 22. April 2022.1 Bei Quappe und Nase gilt die Schonzeit nur in den genannten Flüssen, sonst sind sie ganzjährig geschont.

Gefangene Tiere in der Schonzeit setzt du sofort schonend zurück. Gewässerbewirtschafter dürfen strengere Regeln festlegen, frag deshalb vor dem Angeln nach.

ganzer Monat Schonzeit   Schonzeit beginnt oder endet im Monat   keine Schonzeit. Die genauen Tage stehen in der Spalte Zeitraum und beim Antippen der Zelle.

ArtJFMAMJJASONDZeitraumMindestmaß
Hecht1. Februar bis 30. April50 cm
Zander1. Februar bis 31. Mai50 cm
Rapfen1. Januar bis 31. Mai40 cm
Quappe (Trüsche)in Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster 1. Januar bis 31. März, sonst ganzjährig30 cm
Barbe15. April bis 30. Juni50 cm
Nasein der Elbe 1. Januar bis 15. Juni, sonst ganzjährig40 cm
Karausche1. Februar bis 30. Juni15 cm
Bachforelle1. Oktober bis 30. April28 cm
Regenbogenforelle1. Oktober bis 30. April (nur in Fließgewässern)25 cm
Äsche1. Januar bis 15. Juni35 cm
Bachsaibling1. Oktober bis 30. April25 cm
Seesaibling1. Oktober bis 30. April28 cm
Seeforelle1. Oktober bis 30. April60 cm
Meerforelle1. Oktober bis 30. April60 cm
Große Maräne (Renke)1. Oktober bis 31. Dezember30 cm
Atlantischer Lachs1. Oktober bis 30. April60 cm

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen: alle Arten

Die Tabelle nennt alle 52 Arten mit Verordnungseintrag. Ein Klick auf den Namen führt zum Steckbrief mit Bild im Artikel Fischarten in Sachsen.

Schonzeit feste Schonzeit   keine keine Schonzeit, aber Mindestmaß   ganzjährig ganzjährig geschont   keine weder Schonzeit noch Mindestmaß

ArtSchonzeitMindestmaßHinweis
Raubfische und Wanderfische
Hecht1. Februar bis 30. April50 cmSeen, Flüsse, Teiche
Zander1. Februar bis 31. Mai50 cmSeen, große Flüsse
Welskeinekein MaßGroße Flüsse, Seen
Flussbarschkeinekein MaßSeen, Flüsse
Rapfen1. Januar bis 31. Mai40 cmGroße Flüsse
Aalkeine50 cmMindestmaß, aber keine Schonzeit
Quappe (Trüsche)in Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster 1. Januar bis 31. März, sonst ganzjährig30 cmDie Frist gilt für Elbe, Vereinigter Mulde und Weiße Elster, in allen anderen Gewässern ist sie ganzjährig geschont
Friedfische
Karpfenkeine40 cmMindestmaß, aber keine Schonzeit
Schleiekeine25 cmMindestmaß, aber keine Schonzeit
Brachse (Blei)keinekein MaßGroße Flüsse, Seen
Rotauge (Plötze)keinekein MaßFlüsse, Seen
Rotfederkeine20 cm (nur in Fließgewässern)Mindestmaß gilt nur in Fließgewässern
Döbel (Aitel)keinekein MaßFlüsse
Aland (Orfe)keine20 cmMindestmaß, aber keine Schonzeit
Haselkeinekein MaßBäche, kleine Flüsse
Barbe15. April bis 30. Juni50 cmFlüsse
Nasein der Elbe 1. Januar bis 15. Juni, sonst ganzjährig40 cmDie Frist gilt für die Elbe, in allen anderen Gewässern ist die Nase ganzjährig geschont
Gründlingkeinekein MaßFlüsse, Seen
Giebelkeinekein MaßTeiche, Altarme
Karausche1. Februar bis 30. Juni15 cmTeiche, Altarme
Ukelei (Laube)keinekein MaßFlüsse, Seen
Kaulbarschkeinekein MaßFlüsse, Seen
Güsterkeinekein MaßFlüsse, Seen
Moderlieschenkeinekein MaßTeiche, Gräben
Graskarpfen (Amur)keinekein MaßTeiche
Forellen, Äsche, Saiblinge und Maränen
Bachforelle1. Oktober bis 30. April28 cmBäche, Flüsse
Regenbogenforelle1. Oktober bis 30. April (nur in Fließgewässern)25 cmSchonzeit gilt nur in Fließgewässern
Äsche1. Januar bis 15. Juni35 cmFlüsse
Bachsaibling1. Oktober bis 30. April25 cmBäche, Teiche
Seesaibling1. Oktober bis 30. April28 cmTiefe Seen, Talsperren
Seeforelle1. Oktober bis 30. April60 cmTiefe Seen, Talsperren
Meerforelle1. Oktober bis 30. April60 cmWanderfisch, in Sachsen selten
Große Maräne (Renke)1. Oktober bis 31. Dezember30 cmBesatzfisch in Talsperren und tiefen Seen
Kleine Maränekeinekein MaßTiefe Seen, Talsperren
Atlantischer Lachs1. Oktober bis 30. April60 cmWiederansiedlung in der Elbe und ihren Nebenflüssen
Ganzjährig geschützte Arten
Zährte (Rußnase)ganzjährig geschontnicht entnehmenGroße Flüsse
Zopeganzjährig geschontnicht entnehmenGroße Flüsse
Bitterlingganzjährig geschontnicht entnehmenAltarme, Gräben
Schlammpeitzgerganzjährig geschontnicht entnehmenAltwasser, Gräben
Groppe (Koppe)ganzjährig geschontnicht entnehmenBäche
Edelkrebsganzjährig geschontnicht entnehmenBäche, Teiche
Elritzeganzjährig geschontnicht entnehmenBäche
Schmerleganzjährig geschontnicht entnehmenBäche
Schneiderganzjährig geschontnicht entnehmenBäche, Flüsse
Steinbeißerganzjährig geschontnicht entnehmenFlüsse, Altarme
Neunstachliger Stichlingganzjährig geschontnicht entnehmenGräben, Teiche
Stromgründlingganzjährig geschontnicht entnehmenElbe
Maifischganzjährig geschontnicht entnehmenWanderfisch
Störganzjährig geschontnicht entnehmenWanderfisch
Nordseeschnäpelganzjährig geschontnicht entnehmenWanderfisch
Neunaugenganzjährig geschontnicht entnehmenBäche, Flüsse
Steinkrebsganzjährig geschontnicht entnehmenBäche

Schonzeit Hecht in Sachsen

Der Hecht ist in Sachsen vom 1. Februar bis 30. April geschont, das Mindestmaß beträgt 50 cm.1 Bilder und Erkennungsmerkmale stehen im Steckbrief Hecht.

Schonzeit Zander in Sachsen

Der Zander ist vom 1. Februar bis 31. Mai geschont und damit einen Monat länger als der Hecht. Das Mindestmaß liegt bei 50 cm.1 Denk daran, wenn du im Mai auf Zander gehst: Die Schonzeit läuft noch bis zum 31. Mai.

Schonzeit Forelle in Sachsen

Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Seesaibling, Seeforelle, Meerforelle und Lachs sind vom 1. Oktober bis 30. April geschont.1 Die Mindestmaße unterscheiden sich:

Schonzeit Aal in Sachsen

Für den Aal sieht die Sächsische Fischereiverordnung keine Schonzeit vor, es gilt aber ein Mindestmaß von 50 cm.1 Der Bestand ist laut Roter Liste stark gefährdet und lebt in Sachsen fast nur noch von Besatz, mehr dazu im Steckbrief Aal.

Schonzeit Karpfen in Sachsen

Auch der Karpfen hat in Sachsen keine Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 40 cm, bei der Schleie 25 cm.1

Ganzjährig geschützte Arten

Diese Arten sind in Sachsen ganzjährig geschont und dürfen nicht entnommen werden. Gefangene Tiere setzt du sofort schonend zurück.1

Die Rote Liste der Rundmäuler und Fische Sachsens (Stand 2015) betrachtet 56 Fischarten und 2 Rundmäuler.3 Auch der Lachs ist geschützt: Er wird in der Elbe und ihren Nebenflüssen wie Müglitz und Sebnitz wiederangesiedelt, bis November 2025 zählte man 15 Rückkehrer.4

Ganzjährig geschützt (kein Fang): Zährte (Rußnase), Zope, Bitterling, Schlammpeitzger, Groppe (Koppe), Edelkrebs, Elritze, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Neunstachliger Stichling, Stromgründling, Maifisch, Stör, Nordseeschnäpel, Neunaugen, Steinkrebs.

Sonderregeln und Ausnahmen

  • Quappe: Schonzeit vom 1. Januar bis 31. März nur in Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster, in allen anderen Gewässern ist sie ganzjährig geschont.1
  • Nase: Schonzeit vom 1. Januar bis 15. Juni gilt für die Elbe, anderswo ist die Nase ganzjährig geschont.1
  • Rotfeder: Das Mindestmaß von 20 cm gilt nur in Fließgewässern.1
  • Regenbogenforelle: Die Schonzeit gilt nur in Fließgewässern.1
  • Krebse: Edelkrebs und Steinkrebs sind ganzjährig geschont.1
  • Gewässerordnung: Vereine, Verbände und Pächter dürfen strengere Regeln festlegen, etwa längere Fristen oder höhere Mindestmaße. Lies die Gewässerordnung deiner Karte.

Ein Entnahmefenster kennt Sachsen nicht, es gibt nur das Mindestmaß.

Arten bestimmen und Gewässer finden

Wie du die Arten sicher erkennst, zeigt der Artikel Fischarten in Sachsen. Wo du angeln kannst, steht in der Übersicht der Angelseen in Sachsen. Die Fristen und Maße gehören zum Prüfungsstoff, du übst sie im Prüfungstrainer für die Fischerprüfung.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Sachsen?

Der Hecht ist vom 1. Februar bis 30. April geschont. Das Mindestmaß beträgt 50 cm.

Wann ist Schonzeit für Zander in Sachsen?

Der Zander ist vom 1. Februar bis 31. Mai geschont, das Mindestmaß liegt bei 50 cm.

Hat der Aal in Sachsen eine Schonzeit?

Nein, in der Sächsischen Fischereiverordnung steht für den Aal keine Schonzeit. Es gilt aber ein Mindestmaß von 50 cm.

Was passiert, wenn ich in der Schonzeit einen Fisch fange?

Du setzt ihn sofort schonend zurück. Behältst du ihn, verstößt du gegen die Fischereiverordnung. Auch dein Verein oder Pächter kann das nach seiner Gewässerordnung ahnden.

Gelten die Schonzeiten auch am Vereinsgewässer?

Ja, die Verordnung gilt für alle Gewässer. Der Bewirtschafter darf zusätzlich strengere Regeln festlegen, zum Beispiel längere Fristen oder höhere Mindestmaße.

Quellen

  1. Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22. April 2022, REVOSax (revosax.sachsen.de)
  2. LfULG Sachsen: Fischschonzeiten nach SächsFischVO 2022 (fischerei.sachsen.de)
  3. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen: Rote Liste der Rundmäuler und Fische Sachsens (Stand 2015) (landwirtschaft.sachsen.de)
  4. Sächsische Staatskanzlei Medienservice: Elbe-Lachs, Rückkehrer 2025 (medienservice.sachsen.de)