Frage 802 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Besteht in Sachsen zur Ausübung des Fischfangs grundsätzlich eine Fischereischeinpflicht?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 802

  • B: ja, der Fischereischein ist gemäß § 20 SächsFischG erforderlich
Weiter zu Frage ›