Frage 802 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Besteht in Sachsen zur Ausübung des Fischfangs grundsätzlich eine Fischereischeinpflicht?
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Richtige Antwort zu Frage 802
- B: ja, der Fischereischein ist gemäß § 20 SächsFischG erforderlich
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