Frage 805 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Darf ein Teichbesitzer oder Teichpächter einem Angler den Fischfang mit der Handangel erlauben, wenn dieser keinen gültigen Fischereischein besitzt?
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Richtige Antwort zu Frage 805
- A: nein, außer er hat eine bewirtschaftete Anlage bei der Fischereibehörde angemeldet
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