Frage 810 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Darf in Sachsen die Schleppangel-Fischerei mit einem Segelboot betrieben werden?
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Richtige Antwort zu Frage 810
- B: ja, wenn eine Genehmigung der Fischereibehörde vorliegt
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 811Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, gebrauchsfertige Fischereigeräte mit sich führen ?
- 812Darf sich der Angler von einer Person, die für dieses Gewässer keinen gültigen Erlaubnisschein besitzt, durch Halten des Angelgeräts helfen lassen?
- 813Dürfen Angler mit Erlaubnisschein die gefangenen Fische in andere Gewässer aussetzen, um dort den Fischbestand aufzubessern?
- 814Dürfen Fische durch den Fischereiausübungsberechtigten unbeschränkt ausgesetzt werden?
- 815Dürfen gebietsfremde und nicht heimische Fische ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ausgesetzt werden?
- 816Dürfen Gifte und Sprengmittel zum Fischfang benutzt werden?