Frage 815 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Dürfen gebietsfremde und nicht heimische Fische ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ausgesetzt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 815
- C: nein, grundsätzlich nicht
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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