Frage 815 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Dürfen gebietsfremde und nicht heimische Fische ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ausgesetzt werden?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 815

  • C: nein, grundsätzlich nicht
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