Frage 820 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Für welche Grundstücke gilt das Uferbetretungsrecht des Fischereiausübungsberechtigten nicht ?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 820

  • C: zum Wohn- und Hofbereich gehörende eingefriedete Grundstücke
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