Frage 824 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
In welchen Fällen wird zur Ausübung der Fischerei ein Erlaubnisschein (Angelberechtigung) erforderlich?
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Richtige Antwort zu Frage 824
- A: wenn der Ausübende nicht selbst Fischereiausübungsberechtigter oder Fischereipächter ist
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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- 830Kann der Fischereischein Personen versagt werden, welche die Fischereiprüfung bestanden haben?