Frage 824 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

In welchen Fällen wird zur Ausübung der Fischerei ein Erlaubnisschein (Angelberechtigung) erforderlich?

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Richtige Antwort zu Frage 824

  • A: wenn der Ausübende nicht selbst Fischereiausübungsberechtigter oder Fischereipächter ist
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