Frage 830 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Kann der Fischereischein Personen versagt werden, welche die Fischereiprüfung bestanden haben?
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Richtige Antwort zu Frage 830
- C: ja, wenn sie auf Grund fischereirechtlicher, naturschutzrechtlicher oder tierschutzrechtlicher Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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