Frage 832 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Kann einer Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein ausgestellt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 832
- A: nein, nur der Jugendfischereischein
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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