Frage 832 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Kann einer Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein ausgestellt werden?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 832

  • A: nein, nur der Jugendfischereischein
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