Frage 831 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Kann die Fischereibehörde, die den Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?

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Richtige Antwort zu Frage 831

  • B: ja, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen
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