Frage 814 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Dürfen Fische durch den Fischereiausübungsberechtigten unbeschränkt ausgesetzt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 814
- C: nein, nur bestimmte Fischarten dürfen genehmigungsfrei und bei Beachtung des Hegezieles ausgesetzt werden
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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- 820Für welche Grundstücke gilt das Uferbetretungsrecht des Fischereiausübungsberechtigten nicht ?