Frage 818 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Dürfen Sie beim Angeln von den Angaben in ihrer Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) abweichen?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 818

  • A: nein, ich darf nur in dem Umfang fischen, wie es mir die vertraglichen Bedingungen und Auflagen gestatten
Weiter zu Frage ›