Frage 811 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, gebrauchsfertige Fischereigeräte mit sich führen ?

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Richtige Antwort zu Frage 811

  • B: ja, aber nur im verpackten, d.h. nicht einsatzfähigen Zustand
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