Frage 811 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, gebrauchsfertige Fischereigeräte mit sich führen ?
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Richtige Antwort zu Frage 811
- B: ja, aber nur im verpackten, d.h. nicht einsatzfähigen Zustand
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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- 815Dürfen gebietsfremde und nicht heimische Fische ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ausgesetzt werden?
- 816Dürfen Gifte und Sprengmittel zum Fischfang benutzt werden?
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