Frage 849 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Sind Fischereiaufseher berechtigt, Personen vorübergehend vom Ort zu verweisen?
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Richtige Antwort zu Frage 849
- A: ja, wenn dies zur Unterbindung von Zuwiderhandlungen gegen Fischereivorschriften erforderlich ist
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