Frage 852 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Welche Auskunft geben „Rote Listen“ im Zusammenhang mit Fragen des Tier- und Pflanzenschutzes?
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Richtige Antwort zu Frage 852
- C: sie kennzeichnen den Gefährdungsgrad einzelner Tier- und Pflanzenarten
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 853Welche Behörde ist in Sachsen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständig?
- 854Welche der aufgeführten Fangmethoden kann fischereibehördlich zugelassen werden ?
- 855Welche Dokumente benötigt der Angler an Eigentumsgewässern, die keine bewirtschaftete Anlage darstellen?
- 856Welche Dokumente werden vom Angler gemäß §§ 19 und 20 SächsFischG zum Töten und Aneignen gefangener Fische benötigt?
- 857Welche fischereilichen Dokumente sind zur Ausübung des Fischfangs gesetzlich vorgeschrieben ?
- 858Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aal in Sachsen folgende Schonzeit: