Frage 856 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Welche Dokumente werden vom Angler gemäß §§ 19 und 20 SächsFischG zum Töten und Aneignen gefangener Fische benötigt?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 856

  • B: gültiger Fischereischein und Erlaubnisschein
Weiter zu Frage ›