Frage 856 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Welche Dokumente werden vom Angler gemäß §§ 19 und 20 SächsFischG zum Töten und Aneignen gefangener Fische benötigt?
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Richtige Antwort zu Frage 856
- B: gültiger Fischereischein und Erlaubnisschein
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 857Welche fischereilichen Dokumente sind zur Ausübung des Fischfangs gesetzlich vorgeschrieben ?
- 858Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aal in Sachsen folgende Schonzeit:
- 859Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Bachsaibling in Sachsen folgende Schonzeit:
- 860Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Hecht in Sachsen folgende Schonzeit:
- 861Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Karpfen in Sachsen folgende Schonzeit:
- 862Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Rapfen in Sachsen folgende Schonzeit: