Frage 858 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aal in Sachsen folgende Schonzeit:
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Richtige Antwort zu Frage 858
- A: keine
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 859Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Bachsaibling in Sachsen folgende Schonzeit:
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- 862Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Rapfen in Sachsen folgende Schonzeit:
- 863Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Steinbeißer in Sachsen folgende Schonzeit:
- 864Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Wels in Sachsen folgende Schonzeit: