Frage 857 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Welche fischereilichen Dokumente sind zur Ausübung des Fischfangs gesetzlich vorgeschrieben ?
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Richtige Antwort zu Frage 857
- A: der Fischereischein und der Erlaubnisschein
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 858Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aal in Sachsen folgende Schonzeit:
- 859Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Bachsaibling in Sachsen folgende Schonzeit:
- 860Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Hecht in Sachsen folgende Schonzeit:
- 861Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Karpfen in Sachsen folgende Schonzeit:
- 862Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Rapfen in Sachsen folgende Schonzeit:
- 863Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Steinbeißer in Sachsen folgende Schonzeit: