Frage 861 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Karpfen in Sachsen folgende Schonzeit:
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 861
- A: keine
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 862Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Rapfen in Sachsen folgende Schonzeit:
- 863Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Steinbeißer in Sachsen folgende Schonzeit:
- 864Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Wels in Sachsen folgende Schonzeit:
- 865Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Barbe in Sachsen folgende Schonzeit:
- 866Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Quappe in Sachsen folgende Schonzeit:
- 867Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Rotfeder in Sachsen folgende Schonzeit: