Frage 895 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Wozu kann die Fischereibehörde Fischschonbezirke ausweisen?
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Richtige Antwort zu Frage 895
- B: zur Erhaltung von bedrohten Fischarten, ihrer Laichplätze und Winterlager
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 896Was hat gemäß einer guten fachlichen Praxis nach dem Landen eines maßigen Fisches, der für den Verzehr bestimmt ist sofort zu geschehen?
- 897Darf ich in einem Fließgewässer eine Vorrichtung anbringen, die die natürliche Durchgängigkeit des Gewässers für Fische unterbricht?
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- 899Dürfen Sie als Angler auch Enten oder andere Wasservögel fangen?
- 900Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Nase in Sachsen folgendes Mindestmaß:
- 901Kann einer Person vor Vollendung des 9. Lebensjahres der Jugendfischereischein ausgestellt werden?