Frage 905 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Welches Beispiel fällt unter den Begriff "Gemeingebrauch" nach dem Sächsischen Wassergesetz?

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Richtige Antwort zu Frage 905

  • B: Entnahme von geringen Wassermengen aus einem Bach zum Vieh tränken
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