Frage 912 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Elritze in Sachsen folgende Schonzeit:

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 912

  • A: ganzjährig geschont
Weiter zu Frage ›