Frage 913 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Große Maräne in Sachsen folgendes Mindestmaß:
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Richtige Antwort zu Frage 913
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Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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- 918Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?
- 919Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO? Der weibliche Fisch ist in der Laichzeit mit einer Legeröhre ausgestattet.