Frage 957 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Rotfeder in Sachsen folgendes Mindestmaß:
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Richtige Antwort zu Frage 957
- C: 20 cm nur in Fließgewässern
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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