Frage 963 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Darf der Angelfischer an das Gewässer angrenzende Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Fischfang betreten und benutzen?

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Richtige Antwort zu Frage 963

  • A: ja, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen
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