Frage 967 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Darf sich der Angler durch eine Person, die keinen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein besitzt, durch vorübergehendes Halten der Angelrute helfen lassen?
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Richtige Antwort zu Frage 967
- B: nein
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