Frage 971 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Hat eine rechtswidrig angelnde Person eine Ordnungswidrigkeit begangen, auch wenn nichts gefangen wurde?

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Richtige Antwort zu Frage 971

  • B: ja, das Führen fangfertiger Geräte am Gewässer ist bereits eine Ordnungswidrigkeit
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