Frage 975 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Ist der Fischfang erlaubt, wenn man nur den Fischereischein besitzt und nicht Pächter oder Eigentümer des Gewässers ist?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 975
- B: nein
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
- 976Ist der Fischfang in Fischwegen erlaubt?
- 977Ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) für jeden Angler verbindlich, der in Sachsen angelt?
- 978Ist ein Erlaubnisscheininhaber berechtigt, selbstständig Besatzmaßnahmen durchzuführen?
- 979Ist Fischwilderei ein Straftatbestand?
- 980Sie fangen am 1. Januar eine Äsche mit 35 cm. Die Äsche läßt sich problemlos vom Haken lösen. Wie verhalten sie sich richtig?
- 981Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung (SächsFischVO) hat die Äsche in Sachsen folgende Schonzeit: