Frage 975 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Ist der Fischfang erlaubt, wenn man nur den Fischereischein besitzt und nicht Pächter oder Eigentümer des Gewässers ist?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 975

  • B: nein
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