Du willst in Sachsen angeln, hast aber keinen Angelschein? Das geht nur in wenigen, klar geregelten Fällen.

Die wichtigsten Ausnahmen betreffen Kinder und Angelteiche. Kinder unter neun Jahren dürfen an der Angel eines Erwachsenen mitangeln, und an manchen Teichanlagen darfst du unter Anleitung ohne Schein fischen.12

Dieser Artikel zeigt dir, wer was darf, was ein Erlaubnisschein damit zu tun hat und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Startseite mit dem Prüfungstrainer.

Grundsatz
Schein Pflichtwer fischt, führt ihn mit2
Kinder
unter 9 Jahrennur an der Angel eines Erwachsenen1
Bußgeld
bis 5.000 €§ 35 SächsFischG2
Straftat
bis 2 JahreFischwilderei, § 293 StGB3
Kurzantwort: Ohne Fischereischein darfst du nur in den Ausnahmen unten angeln. Ein Erlaubnisschein für das Gewässer kommt fast immer dazu.

Grundsatz: Fischereischeinpflicht

Wer in Sachsen fischt, braucht einen gültigen Fischereischein. Er muss ihn beim Fischen mitführen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht vorzeigen.2

Den Schein bekommst du nach bestandener Prüfung bei der Fischereibehörde. Wer seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat, bekommt ihn nur dort. Der Schein auf Lebenszeit gilt unbefristet.2

Die Regel gilt für jedes Angeln, nicht nur an großen Talsperren oder Flüssen. Auch ein einzelner Wurf am Dorfteich fällt darunter, sofern das Gewässer unter das Fischereigesetz fällt.

Die Ausnahmen

Das Gesetz kennt einige Fälle, in denen du ohne eigenen Fischereischein fischen darfst. Jeder hat Bedingungen.

Kinder unter 9 Jahren

Kinder unter neun Jahren bekommen weder einen eigenen Schein noch einen eigenen Erlaubnisschein. Sie dürfen aber an der Angel eines volljährigen Anglers mitangeln, der selbst Fischereischein und Erlaubnisschein hat.14

Eine eigene Angel ist nicht erlaubt. Auswerfen und Drillen unter Aufsicht schon, Abködern, Betäuben und Töten lebender Fische dagegen nicht.1

Unter neun Jahren darf ein Kind nur an der Angel einer volljährigen Person mitangeln, die Fischereischein und Erlaubnisschein hat.

Jugendliche bei Vereinsveranstaltungen

Ab neun Jahren brauchen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Jugendfischereischein.2 Ohne Schein dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur bei Veranstaltungen von Anglervereinen fischen, und zwar unter Aufsicht sachkundiger Vertreter des Vereins.2

Die Fischereibehörde kann darüber hinaus weitere Ausnahmen zulassen.2 Das ist aber eine Einzelentscheidung, kein allgemeines Recht.

Angelteiche und bewirtschaftete Anlagen

An bestimmten Teichanlagen darfst du mit der Handangel ohne Fischereischein fischen. Voraussetzung ist, dass der Betreiber dich im Umgang mit gefangenen Fischen und in der sachkundigen Tötung unterweist und beaufsichtigt, oder eine Person mit Schein damit beauftragt.25

Der Betreiber muss das der Fischereibehörde mindestens einen Monat vorher anzeigen.5 Beaufsichtigen darf er höchstens zwei Personen ohne Schein gleichzeitig.6 Welche Anlagen das anbieten, nennt die Behörde aus Wettbewerbsgründen nicht.5 Frag also direkt beim Betreiber, bevor du dich darauf verlässt.

Angelteich: Ohne Schein nur, wenn der Betreiber unterweist und beaufsichtigt, höchstens zwei Personen zugleich, und die Anlage bei der Behörde angezeigt ist.

Für Kleinteiche und Hälterungen gilt das Fischereigesetz grundsätzlich nicht. Sobald solche Anlagen aber bewirtschaftet werden, gelten die Regeln zu Erlaubnisschein und Fischereischein doch.2 Einen Begriff „Angelpark“ kennt das Gesetz nicht, entscheidend ist die Bauart und Nutzung der Anlage.

Fischereigehilfen und Köderfische

Wer als Fischereigehilfe für ein Fischereiunternehmen arbeitet, braucht im Rahmen dieser Tätigkeit keinen eigenen Schein.2 Freizeitangler fallen nicht darunter.

Ohne Schein zulässig ist außerdem das Entnehmen von Fischnährtieren, also etwa Köderorganismen.2 Fische fängst du damit aber nicht.

Touristen und Gäste aus dem Ausland

Einen Urlauberschein für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland gibt es in Sachsen nicht. Gäste aus anderen Bundesländern brauchen einen gültigen Fischereischein und einen Erlaubnisschein.7

Wer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, kann ohne Prüfung einen Gastfischereischein bekommen. Voraussetzung ist nachgewiesene Sachkunde, vor allem zum tierschutzgerechten Töten. Er gilt in der Regel einen Monat, mit Begründung bis zu sechs Monate.26 Ausgeben können ihn auch die Anglerverbände, als Nachweis reichen ein gültiger ausländischer Fischereischein und der Pass.7

Wer darf was?

PersonengruppeVoraussetzungErlaubnisschein nötig?
Erwachsene mit PrüfungFischereischein2Ja, für jedes Gewässer2
Kinder unter 9 JahrenNur Mitangeln an der Angel eines volljährigen Scheininhabers1Nein, aber der Erwachsene braucht einen1
Jugendliche 9 bis 15 JahreJugendfischereischein, ohne Prüfung; Aufsicht durch Erwachsenen mit Schein, außer nach mindestens einem Jahr Vereinsmitgliedschaft12Ja
Jugendliche unter 16 bei VereinsveranstaltungenKein Schein, Aufsicht durch sachkundige Vereinsvertreter2Regelt der Verein
Gäste am angezeigten AngelteichKein Schein, Unterweisung und Aufsicht durch den Betreiber25Erlaubnis des Betreibers
FischereigehilfenKein Schein im Rahmen ihrer Tätigkeit2Über das Unternehmen
Gäste mit Wohnsitz im AuslandGastfischereischein ohne Prüfung26Ja7

Erlaubnisschein und Fischereischein

Beide Papiere sind etwas Verschiedenes, und du brauchst meistens beide.

  • Fischereischein: Der staatliche Nachweis, dass du fischen darfst. Du bekommst ihn nach der Prüfung bei der Fischereibehörde.2
  • Erlaubnisschein (Angelkarte): Die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten, an einem bestimmten Gewässer zu fischen. Was darin stehen muss, regelt die Fischereiverordnung.24

Den Erlaubnisschein musst du beim Fischen mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Ausstellen darf ihn der Berechtigte nur an Personen mit gültigem Fischereischein.2

Der Fischereischein ersetzt die Karte also nicht, und die Karte ersetzt nicht den Schein. Wo es welche Karten gibt, zeigt der Überblick der Angelseen in Sachsen. Was beides kostet, steht im Artikel Angelschein Sachsen: Kosten.

Strafen und Bußgelder

Ohne Schein zu angeln kann zwei Folgen haben, je nachdem, was du falsch gemacht hast.

§
Fehlt der Fischereischein, droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro. Die benutzten Fischereigeräte können eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeit nach dem SächsFischG

Wer ohne gültigen Fischereischein fischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 des Sächsischen Fischereigesetzes. Das Bußgeld beträgt bis zu 5.000 Euro.2

Bis 25.000 Euro reicht der Rahmen nur bei bestimmten anderen Verstößen, etwa in Schonbezirken oder an Fischwegen. Alle übrigen Verstöße liegen bei bis zu 5.000 Euro.2

Zusätzlich können die benutzten Fischereigeräte eingezogen werden. Zuständig für das Verfahren ist die Fischereibehörde.2 Auch Verstöße rund um den Erlaubnisschein, gegen Schonzeiten oder Mindestmaße ahndet sie laut ihrem Merkblatt als Ordnungswidrigkeit oder, je nach Fall, als Straftat.4

Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch

Das Sächsische Fischereigesetz selbst enthält keine Straftatbestände.2 Wer aber unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, etwa an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.3

Nur in zwei Fällen wird die Tat allein auf Antrag verfolgt: wenn der Täter ein Angehöriger des Verletzten ist oder wenn er an dem Ort in beschränktem Umfang fischen durfte.8

Eine Verurteilung hat noch eine Folge: Der Fischereischein wird versagt oder für ungültig erklärt und eingezogen.2 Der wichtigste Unterschied bleibt: Fehlt nur der Fischereischein, liegt meist eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt die Erlaubnis des Gewässerinhabers, droht zusätzlich ein Strafverfahren.

Der legale Weg: Fischerprüfung

Wer dauerhaft angeln will, kommt an der Prüfung nicht vorbei. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist sie Pflicht, ablegen kannst du sie schon ab 14 Jahren.12

Vorher besuchst du einen Vorbereitungslehrgang mit 30 Unterrichtsstunden.6 Geprüft wird elektronisch mit 60 Fragen in 90 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten und mindestens 8 je Themenkomplex.4 Das Zeugnis gilt lebenslang.4 Wie du dich anmeldest, steht im Artikel Fischerprüfung Sachsen Termine.

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Falsche Antworten kommen wieder

Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.

Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.

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Häufige Fragen

Darf man in Sachsen ohne Angelschein angeln?

Nein, außer in den Ausnahmen: als Kind unter neun Jahren an der Angel eines Erwachsenen, als Jugendlicher unter 16 bei Vereinsveranstaltungen, an angezeigten Angelteichen unter Aufsicht oder als Fischereigehilfe.21

Wie heißt der Angelschein in Sachsen offiziell?

Fischereischein. Die Karte für das Gewässer heißt Erlaubnisschein, im Alltag Angelkarte.2

Was passiert, wenn man ohne Angelschein erwischt wird?

Es droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro, die Geräte können eingezogen werden. Fischst du zusätzlich ohne Erlaubnis am fremden Gewässer, kommt Fischwilderei in Betracht.23

Ab welchem Alter dürfen Kinder in Sachsen angeln?

Unter neun Jahren nur an der Angel eines volljährigen Scheininhabers. Ab neun gibt es den Jugendfischereischein ohne Prüfung, bis 16 mit Aufsicht eines Erwachsenen, außer nach mindestens einem Jahr Vereinsmitgliedschaft.12

Brauche ich einen Angelschein am Forellenteich?

In der Regel ja. Ohne Schein nur, wenn der Betreiber die Anlage bei der Fischereibehörde angezeigt hat und dich unterweist und beaufsichtigt.25

Gibt es in Sachsen einen Urlauberfischereischein?

Nur für Gäste mit Wohnsitz im Ausland: den Gastfischereischein ohne Prüfung, in der Regel für einen Monat. Gäste aus anderen Bundesländern brauchen einen regulären Fischereischein.27

Quellen

  1. Fischereibehörde Sachsen: Angeln für Kinder und Jugendliche (fischerei.sachsen.de)
  2. Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG), REVOSax Landesrecht (revosax.sachsen.de)
  3. Strafgesetzbuch § 293: Fischwilderei (gesetze-im-internet.de)
  4. LfULG: Informationen über gesetzliche Regelungen zur Fischereiausübung in Sachsen (Fischerei Aktuell 10/2025) (fischerei.sachsen.de)
  5. Fischereibehörde Sachsen: Fischfang ohne Fischereischein in Angelteichen (fischerei.sachsen.de)
  6. Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22. April 2022, REVOSax (revosax.sachsen.de)
  7. Landesverband Sächsischer Angler: Angeln in Sachsen als Gast (angeln-sachsen.de)
  8. Strafgesetzbuch § 294: Strafantrag (gesetze-im-internet.de)