Angeln ohne Angelschein in Sachsen: Was ist erlaubt?
Wer in Sachsen ohne Fischereischein angeln darf, was Kinder unter 9 Jahren dürfen, wie es am Angelteich aussieht und mit welchen Bußgeldern und Strafen du rechnen musst.
Du willst in Sachsen angeln, hast aber keinen Angelschein? Das geht nur in wenigen, klar geregelten Fällen.
Die wichtigsten Ausnahmen betreffen Kinder und Angelteiche. Kinder unter neun Jahren dürfen an der Angel eines Erwachsenen mitangeln, und an manchen Teichanlagen darfst du unter Anleitung ohne Schein fischen.12
Dieser Artikel zeigt dir, wer was darf, was ein Erlaubnisschein damit zu tun hat und was bei einem Verstoß droht. Wie die Prüfung abläuft, steht auf der Startseite mit dem Prüfungstrainer.
- Grundsatz
- Schein Pflichtwer fischt, führt ihn mit2
- Kinder
- unter 9 Jahrennur an der Angel eines Erwachsenen1
- Bußgeld
- bis 5.000 €§ 35 SächsFischG2
- Straftat
- bis 2 JahreFischwilderei, § 293 StGB3
Grundsatz: Fischereischeinpflicht
Wer in Sachsen fischt, braucht einen gültigen Fischereischein. Er muss ihn beim Fischen mitführen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht vorzeigen.2
Den Schein bekommst du nach bestandener Prüfung bei der Fischereibehörde. Wer seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat, bekommt ihn nur dort. Der Schein auf Lebenszeit gilt unbefristet.2
Die Regel gilt für jedes Angeln, nicht nur an großen Talsperren oder Flüssen. Auch ein einzelner Wurf am Dorfteich fällt darunter, sofern das Gewässer unter das Fischereigesetz fällt.
Die Ausnahmen
Das Gesetz kennt einige Fälle, in denen du ohne eigenen Fischereischein fischen darfst. Jeder hat Bedingungen.
Kinder unter 9 Jahren
Kinder unter neun Jahren bekommen weder einen eigenen Schein noch einen eigenen Erlaubnisschein. Sie dürfen aber an der Angel eines volljährigen Anglers mitangeln, der selbst Fischereischein und Erlaubnisschein hat.14
Eine eigene Angel ist nicht erlaubt. Auswerfen und Drillen unter Aufsicht schon, Abködern, Betäuben und Töten lebender Fische dagegen nicht.1
Jugendliche bei Vereinsveranstaltungen
Ab neun Jahren brauchen Kinder und Jugendliche grundsätzlich einen Jugendfischereischein.2 Ohne Schein dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur bei Veranstaltungen von Anglervereinen fischen, und zwar unter Aufsicht sachkundiger Vertreter des Vereins.2
Die Fischereibehörde kann darüber hinaus weitere Ausnahmen zulassen.2 Das ist aber eine Einzelentscheidung, kein allgemeines Recht.
Angelteiche und bewirtschaftete Anlagen
An bestimmten Teichanlagen darfst du mit der Handangel ohne Fischereischein fischen. Voraussetzung ist, dass der Betreiber dich im Umgang mit gefangenen Fischen und in der sachkundigen Tötung unterweist und beaufsichtigt, oder eine Person mit Schein damit beauftragt.25
Der Betreiber muss das der Fischereibehörde mindestens einen Monat vorher anzeigen.5 Beaufsichtigen darf er höchstens zwei Personen ohne Schein gleichzeitig.6 Welche Anlagen das anbieten, nennt die Behörde aus Wettbewerbsgründen nicht.5 Frag also direkt beim Betreiber, bevor du dich darauf verlässt.
Für Kleinteiche und Hälterungen gilt das Fischereigesetz grundsätzlich nicht. Sobald solche Anlagen aber bewirtschaftet werden, gelten die Regeln zu Erlaubnisschein und Fischereischein doch.2 Einen Begriff „Angelpark“ kennt das Gesetz nicht, entscheidend ist die Bauart und Nutzung der Anlage.
Fischereigehilfen und Köderfische
Wer als Fischereigehilfe für ein Fischereiunternehmen arbeitet, braucht im Rahmen dieser Tätigkeit keinen eigenen Schein.2 Freizeitangler fallen nicht darunter.
Ohne Schein zulässig ist außerdem das Entnehmen von Fischnährtieren, also etwa Köderorganismen.2 Fische fängst du damit aber nicht.
Touristen und Gäste aus dem Ausland
Einen Urlauberschein für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland gibt es in Sachsen nicht. Gäste aus anderen Bundesländern brauchen einen gültigen Fischereischein und einen Erlaubnisschein.7
Wer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, kann ohne Prüfung einen Gastfischereischein bekommen. Voraussetzung ist nachgewiesene Sachkunde, vor allem zum tierschutzgerechten Töten. Er gilt in der Regel einen Monat, mit Begründung bis zu sechs Monate.26 Ausgeben können ihn auch die Anglerverbände, als Nachweis reichen ein gültiger ausländischer Fischereischein und der Pass.7
Wer darf was?
| Personengruppe | Voraussetzung | Erlaubnisschein nötig? |
|---|---|---|
| Erwachsene mit Prüfung | Fischereischein2 | Ja, für jedes Gewässer2 |
| Kinder unter 9 Jahren | Nur Mitangeln an der Angel eines volljährigen Scheininhabers1 | Nein, aber der Erwachsene braucht einen1 |
| Jugendliche 9 bis 15 Jahre | Jugendfischereischein, ohne Prüfung; Aufsicht durch Erwachsenen mit Schein, außer nach mindestens einem Jahr Vereinsmitgliedschaft12 | Ja |
| Jugendliche unter 16 bei Vereinsveranstaltungen | Kein Schein, Aufsicht durch sachkundige Vereinsvertreter2 | Regelt der Verein |
| Gäste am angezeigten Angelteich | Kein Schein, Unterweisung und Aufsicht durch den Betreiber25 | Erlaubnis des Betreibers |
| Fischereigehilfen | Kein Schein im Rahmen ihrer Tätigkeit2 | Über das Unternehmen |
| Gäste mit Wohnsitz im Ausland | Gastfischereischein ohne Prüfung26 | Ja7 |
Erlaubnisschein und Fischereischein
Beide Papiere sind etwas Verschiedenes, und du brauchst meistens beide.
- Fischereischein: Der staatliche Nachweis, dass du fischen darfst. Du bekommst ihn nach der Prüfung bei der Fischereibehörde.2
- Erlaubnisschein (Angelkarte): Die Erlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten, an einem bestimmten Gewässer zu fischen. Was darin stehen muss, regelt die Fischereiverordnung.24
Den Erlaubnisschein musst du beim Fischen mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Ausstellen darf ihn der Berechtigte nur an Personen mit gültigem Fischereischein.2
Der Fischereischein ersetzt die Karte also nicht, und die Karte ersetzt nicht den Schein. Wo es welche Karten gibt, zeigt der Überblick der Angelseen in Sachsen. Was beides kostet, steht im Artikel Angelschein Sachsen: Kosten.
Strafen und Bußgelder
Ohne Schein zu angeln kann zwei Folgen haben, je nachdem, was du falsch gemacht hast.
Ordnungswidrigkeit nach dem SächsFischG
Wer ohne gültigen Fischereischein fischt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 12 des Sächsischen Fischereigesetzes. Das Bußgeld beträgt bis zu 5.000 Euro.2
Bis 25.000 Euro reicht der Rahmen nur bei bestimmten anderen Verstößen, etwa in Schonbezirken oder an Fischwegen. Alle übrigen Verstöße liegen bei bis zu 5.000 Euro.2
Zusätzlich können die benutzten Fischereigeräte eingezogen werden. Zuständig für das Verfahren ist die Fischereibehörde.2 Auch Verstöße rund um den Erlaubnisschein, gegen Schonzeiten oder Mindestmaße ahndet sie laut ihrem Merkblatt als Ordnungswidrigkeit oder, je nach Fall, als Straftat.4
Fischwilderei nach dem Strafgesetzbuch
Das Sächsische Fischereigesetz selbst enthält keine Straftatbestände.2 Wer aber unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, etwa an einem fremden Gewässer ohne Erlaubnis, begeht Fischwilderei. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.3
Nur in zwei Fällen wird die Tat allein auf Antrag verfolgt: wenn der Täter ein Angehöriger des Verletzten ist oder wenn er an dem Ort in beschränktem Umfang fischen durfte.8
Eine Verurteilung hat noch eine Folge: Der Fischereischein wird versagt oder für ungültig erklärt und eingezogen.2 Der wichtigste Unterschied bleibt: Fehlt nur der Fischereischein, liegt meist eine Ordnungswidrigkeit vor. Fehlt die Erlaubnis des Gewässerinhabers, droht zusätzlich ein Strafverfahren.
Der legale Weg: Fischerprüfung
Wer dauerhaft angeln will, kommt an der Prüfung nicht vorbei. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist sie Pflicht, ablegen kannst du sie schon ab 14 Jahren.12
Vorher besuchst du einen Vorbereitungslehrgang mit 30 Unterrichtsstunden.6 Geprüft wird elektronisch mit 60 Fragen in 90 Minuten, bestanden ab 45 richtigen Antworten und mindestens 8 je Themenkomplex.4 Das Zeugnis gilt lebenslang.4 Wie du dich anmeldest, steht im Artikel Fischerprüfung Sachsen Termine.
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Für den Prüfungsteil gibt es unseren Online-Trainer mit dem amtlichen Fragenkatalog der Fischerprüfung Sachsen. Den Stoff zu Fischarten und Schonzeiten findest du zusätzlich in den Artikeln Fischarten in Sachsen und Schonzeiten Sachsen.
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Der Trainer merkt sich, was du schon kannst. Fragen, die du falsch hattest, tauchen wieder auf, bis sie sitzen.
Bei jeder Frage siehst du außerdem, wie oft andere danebenliegen und welche Antwort sie verwechseln.
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Trag dein Prüfungsdatum ein, dann verteilt der Trainer die Fragen auf die verbleibenden Tage.
Statt alles am letzten Abend zu pauken, wartet jeden Tag eine kleine Runde.
Die Termine findest du im Artikel Fischerprüfung Sachsen Termine.
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Häufige Fragen
Darf man in Sachsen ohne Angelschein angeln?
Nein, außer in den Ausnahmen: als Kind unter neun Jahren an der Angel eines Erwachsenen, als Jugendlicher unter 16 bei Vereinsveranstaltungen, an angezeigten Angelteichen unter Aufsicht oder als Fischereigehilfe.21
Wie heißt der Angelschein in Sachsen offiziell?
Fischereischein. Die Karte für das Gewässer heißt Erlaubnisschein, im Alltag Angelkarte.2
Was passiert, wenn man ohne Angelschein erwischt wird?
Es droht ein Bußgeld bis 5.000 Euro, die Geräte können eingezogen werden. Fischst du zusätzlich ohne Erlaubnis am fremden Gewässer, kommt Fischwilderei in Betracht.23
Ab welchem Alter dürfen Kinder in Sachsen angeln?
Unter neun Jahren nur an der Angel eines volljährigen Scheininhabers. Ab neun gibt es den Jugendfischereischein ohne Prüfung, bis 16 mit Aufsicht eines Erwachsenen, außer nach mindestens einem Jahr Vereinsmitgliedschaft.12
Brauche ich einen Angelschein am Forellenteich?
In der Regel ja. Ohne Schein nur, wenn der Betreiber die Anlage bei der Fischereibehörde angezeigt hat und dich unterweist und beaufsichtigt.25
Gibt es in Sachsen einen Urlauberfischereischein?
Nur für Gäste mit Wohnsitz im Ausland: den Gastfischereischein ohne Prüfung, in der Regel für einen Monat. Gäste aus anderen Bundesländern brauchen einen regulären Fischereischein.27
Quellen
- Fischereibehörde Sachsen: Angeln für Kinder und Jugendliche (fischerei.sachsen.de)
- Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG), REVOSax Landesrecht (revosax.sachsen.de)
- Strafgesetzbuch § 293: Fischwilderei (gesetze-im-internet.de)
- LfULG: Informationen über gesetzliche Regelungen zur Fischereiausübung in Sachsen (Fischerei Aktuell 10/2025) (fischerei.sachsen.de)
- Fischereibehörde Sachsen: Fischfang ohne Fischereischein in Angelteichen (fischerei.sachsen.de)
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22. April 2022, REVOSax (revosax.sachsen.de)
- Landesverband Sächsischer Angler: Angeln in Sachsen als Gast (angeln-sachsen.de)
- Strafgesetzbuch § 294: Strafantrag (gesetze-im-internet.de)
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