Frage 1000 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Welche Handlung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 35 Sächsisches Fischereigesetzes (SächsFischG) dar?

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Richtige Antwort zu Frage 1000

  • B: die Ausgabe von Angelscheinen an Personen, die keinen gültigen Fischereischein besitzen
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