Frage 1001 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Welche Handlung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG)?

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Richtige Antwort zu Frage 1001

  • A: Angeln ohne einen vom Fischereiberechtigten erteilten und gültigen Erlaubnisschein
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