Frage 1006 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Welches Recht gesteht Ihnen als Angler das Sächsische Fischereigesetz zu?

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Richtige Antwort zu Frage 1006

  • A: mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein Fische zu fangen
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