Frage 1007 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Wem steht ein Uferbetretungsrecht zu?
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Richtige Antwort zu Frage 1007
- A: dem Fischereiausübungsberechtigten, ihren Fischereigehilfen sowie Erlaubnisscheininhabern
Weitere Fragen: Gesetzeskunde
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