Frage 844 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen
Was gehört alles zu den „Fischen“ im Sinne des Sächsischen Fischereigesetzes?
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Richtige Antwort zu Frage 844
- B: Fische, deren Laich, Neunaugen und deren Larven, Zehnfußkrebse und Muscheln
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