Frage 847 von 1027 · Fischerprüfung Sachsen

Was ist das Besondere am Jugendfischereischein?

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Richtige Antwort zu Frage 847

  • A: er gilt nur, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers oder bei Nachweis einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft in einem Fischereiverein
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